Hohenweiler: Niederstetten

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Die Hohenweilergemeinde

Hohenweilergemeinde

Die Hohenweilergemeinde ist eine noch heute bestehende gesetzliche Körperschaft, die rund 7 ha Besitz an Wald und Feld hat und deren Berechtigte die Rechtsnachfolger der früheren Bürger des aufgelassenen und verödeten Weilers „Hohenweiler“ sind, welcher 1509 von der Landkarte verschwand.

Der abgegangene Ort Hohenweiler lag zwischen Wermutshausen, Wildentierbach und Dunzendorf, er bestand aus zwei Weilern, dem vorderen und dem hinteren Weiler. Der vordere Weiler lag rechts von der Straße Wermutshausen-Wildentierbach. Wenn das Wiesengelände abgemäht ist, kann man in besonders trockenen Jahren helle Flecken erkennen. Diese weisen auf einen wenig fruchtbaren Boden hin, hier war der Standort des vorderen Weilers. Der hintere Weiler (der größere von den beiden) lag zwischen der alten Straße Wildentierbach-Rinderfeld und einem Feldweg der die Markungsgrenze gegen Wildentierbach und Dunzendorf bildete.

Die Berechtigten wohnen heute noch in Wermutshausen, Wildentierbach und Dunzendorf. Die Verwaltung des Gemeindevermögens der Hohenweilergemeinde ist seit alter Zeit her in Wermutshausen. Alte Akten erzählen von viel Streit und Hader um die Besitzrechte und Rechte über Jahrhunderte hinweg. Grund unter anderem hierfür war auch, dass die Orte Wermutshausen und Wildentierbach früher zu verschiedenen Herrschaften gehörten und die Grenze mitten durch die Hohenweilerbereiche ging, so dass seltsamerweise nie eine endgültige Lösung zustande kam.

Aus diesen und anderen Umständen heraus bildete sich das sogenannte „Trink- und Saufrecht“ (Laub- und Saufrecht). Zwecks Verwaltungsvereinfachung ging man dazu über, den Erlös (Pacht von Wiesen und Äckern) der Hohenweilergemeinde statt bar auszuzahlen, diesen einfach zu vertrinken. Hierüber kam es zum Streit über die Reihenfolge der Gelage, wohl auch durch Kriege und Hungerzeiten unterbrochen. Jedoch wurden die Rechte immer wieder aufgelebt und bestehen so bis heute.

Außerdem gab es noch die sogenannten Holzlaubenrechte (das Unterholz-Brennholz ging anteilsmäßig an die Berechtigten sowie das Recht zum Laubrechen und Sammeln von Eicheln und Bucheln), die auch heute noch in den Grundbüchern verankert sind. Da die rechtlichen, finanziellen und Besitzverhältnisse der Hohenweilergemeinde als geordnet anzusehen sind, wird man eine Erhaltung anstreben, denn sie hat viele König- und Kaiserreiche überlebt und hat somit in der freiheitlichen Demokratie ein Überlebensrecht.

Aus Fränkischer Chronik von Carl Weber, abgedruckt in der Tauber-Zeitung am 2.11.1982
und aus der Festschrift zum 75jährigen Bestehen unseres Gesangvereins.



Der heutige Besitz der Hohenweilergemeinde ist aufgrund der Flurbereinigung nicht mehr identisch mit dem originalen. Die folgende Karte zeigt den heutigen Besitz der Hohenweilergemeinde Zur Großansicht auf die Karte klicken.

Dem folgenden Luftbild wurde eine Karte von 1833 vom Hinteren Weiler überlagert. Das dort erkennbare Flurstück 1636 war der Ortskern, mit dem heute noch als nassen Fleck erkennbaren Brunnen. Die umliegenden Flustücke sind die Hofflächen.

Unter der Beschriftung "Vordere Weiler" erkennt man unregelmäßige Flecken in der Wiese, dies sind die letzten Überbleibsel der Besiedelung (ein Blick in Google Earth zeigt diese Unregelmäßigkeiten deutlicher, die hier wegen der Datenkompression unscharf sind). Zum Vergrößern anklicken

Bilder

Waldbegang am 30.06.2013 mit Frühschoppen

Hohenweilerversammlung 30.03.2017, Gasthaus Hirschen Wermutshausen

Protokoll:

 
  1. Vorstand Karl Heil konnte 24 Mitglieder zur Versammlung begrüßen. Anschließend gab er die Tagesordnung bekannt und lud alle zu Vesper mit Getränken ein.

  1. Es folgte ein Gedenken an die Toten der vergangenen Jahre. Verstorben sind, soweit bekannt, unser ehemaliger Vorstand Karl Streng-Scheu, Frau Else Scheer, Herr Kurt Horn und Frau Lina Eschenbacher.

  1. Es folgte der Bericht des Vorstandes:

    • Die letzte Versammlung hatte am 15.05.2013 in Dunzendorf stattgefunden.

    • Am 30.06.2013 fand ein Waldbegang mit anschließendem Frühschoppen statt; hieran hatten 17 Mitglieder teilgenommen.

    • Das Aufgebotsverfahren für die Teilnehmerrechte, für die kein Nachfolger ausfindig gemacht werden konnte, wurde nach langer Verzögerung (durch den Notar) am 13.02.2017 eingeleitet. Die Anteile fallen wegen der Kosten der Stadt zu, werden aber nach Übertrag in die Grundbücher allen heute lebenden Mitgliedern zur Übernahme angeboten. Über das Wie und Wann wird in der nächsten Versammlung 2019 entschieden werden.

    • Heil entschuldigte die verzögerte Einberufung der Versammlung auch damit, dass er den Mitgliedern endlich Vollzug in der seit 2010 offenen Angelegenheit melden wollte. Der Kontakt zu Notar Wick sei sehr schlecht geworden, vielleicht eine Folge der Auflösung der Amtsnotariate in Württemberg, merkte er an. So sind ihm auch keine Änderungen wegen Todesfall und Erbe gemeldet worden; auch Adressen der neuen Rechteinhaber wurden ihm leider nicht gemeldet.

    • Er sprach auch noch an, wie Rechteanteile der Hohenweilergemeinde weitergegeben können: ausschließlich über den Notar. Rechteanteile werden notariell behandelt wie Grundeigentum; Eigentumsübertragung muss in die Grundbücher eingetragen werden.

  1. Wald:

    • Im Berichtszeitraum gab es keine Sturmschäden. Auch erfolgte kein Holzeinschlag; der letzte Holzverkauf wurde 2013 abgerechnet.

    • Im Herbst 2013 wurden als Nachbesserungsmaßnahme für eingegangene Pflanzungen 1700 Eichen und Ahorn gepflanzt. Diese Maßnahme war nach Beratung und Förderung durch das Forstamt besonders wegen des neuerlichen Eschentriebsterbens (neuer, eingewanderter Pilz) notwendig.

    • Der Aufwuchs im Gewann Birkle entwickelt sich recht gut, dagegen ist der Aufwuchs auf der Keltenschanze unzureichend. Ob dieses an den feuchten Böden liegt oder durch sonstige Faktoren gefördert wird, ist unklar. Es heißt hier, einfach mal abzuwarten.

    • Seit März 2015 ist die Hohenweilergemeinde Mitglied in der Forstgemeinschaft Mergentheim und wird in Zukunft ihern Holzverkauf hierüber abwickeln. Diese Mitgliedschaft erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass die amtlichen Forstämter kein Privatholz mehr vermarkten dürfen.

    • Unserem einzigen Waldarbeiter Karl Schmidt-Horn überreichte Karl Heil anschließend eine Flasche Wein mit der Bitte, solange wie es die Gesundheit zuläßt den Wald zu betreuen.

  1. Kassenbericht:

 

Nicole Häfner konnte einen ausgeglichenen Bericht vorlegen. Die Einnahmen beschränkten sich im Wesentlichen auf die Pachteinnahmen, Ausgaben ergeben sich durch Mitgleidsbeiträge, Versicherungen, Steuern und Löhne.

Im Jahr ergaben sich somit Bewegungen von etwa 1000 € auf beiden Seiten, so dass der Gesamtkassenbestand etwa 14.000 € beträgt. Die Versammlung war sich einig, dass dieser Betrag vorerst gehalten werden soll, um auf Unwägbarkeiten im Wald reagieren zu können.

 
  1. Für die Kassenprüfer gab Friedrich Walther eine positive Zustimmung bekannt; die Kasse sei geprüft und für gut geführt befunden worden.

  1. Nach einigen Fragen, auch zur Kasse und zum Aufgebotsverfahren, beantragte Gerhard Kilian bei den Mitgliedern die Entlastung der Vorstandschaft, die einstimmig erfolgte. Kilian dankte dem Vorstand im Namen der Anwesenden.

  1. Ausblick des Vorstandes:

    • Heil möchte die Bereinigung der Grundbücher (im Aufgebotsverfahren) so schnell wie möglich abschließen. Anschließend sollen die Rechte weitergegeben werden, da es nicht sinnvoll erscheint, dass die Stadt Niederstetten respektive die Ortschaft Wermutshausen bis zu einem Fünftel der Besitzrechte halte.

    • Die Neuverpachtung kommt zum 11.11.2020.

    • Auch in diesem Sommer soll es nochmals einen Waldbegang geben mit anschließendem geselligen Frühschoppen.

    • Die nächste Versammlung soll 2019 in Dunzendorf stattfinden.

 

Zum Ende der Versammlung gab es dann Vesper und Getränke. Es bestand ausführliche Möglichkeit zum Gedankenaustausch und zur Unterhaltung, was von den meisten als ortschaftsverbindende Gelegenheit gerne wahrgenommen wurde.

Die Veranstaltung endete gegen 22.45 Uhr.

Satzung

Satzung der Hohenweilergemeinde

  1. Die Hohenweilergemeinde ist eine Realgemeinde mit einem gemeinsamen Nutzungsrecht von Berechtigten am ehemaligen Grundbesitz (Allmende) des aufgelassenen Weilers Hohenweiler.

  2. Die Hohenweilergemeinde unterscheidet Besitzrechte als

  • Trinkrechte (Flurstücke 351, 1648, 1651) aus den Grundbüchern 1013 (Wermutshausen), 1051, 1052 (Wildentierbach)

  • Laubrechte (Holzlaubenrechte, Flurstück 1650) aus dem Grundbuch 1011 (Wermutshausen)

  • Gemeinsame Rechte (Flurstücke 346, 352) aus dem Grundbuch 1165 (Wildentierbach)

  1. Alle zwei Jahre, spätestens aber nach drei Jahren, soll eine Teilnehmerversammlung stattfinden. Hierbei werden vom Vorstand ein Rechenschaftsbericht und ein Kassenbericht vorgelegt. Die Teilnehmerversammlung entscheidet über mögliche Verkäufe ebenso wie über eine Gewinnverteilung.

Die Versammlung soll nach Möglichkeit im Wechsel in den drei Ortschaften stattfinden.

Bei der Teilnehmerversammlung soll ein angemessenes Vesper und Getränke aus dem Trinkrecht geboten werden.

  1. Jeder Besitzrechteinhaber hat, unabhängig von der Anzahl seiner Besitzrechte, nur ein Stimmrecht in der Teilnehmerversammlung. Zur Ausübung des Stimmrechtes muss der Rechteinhaber persönlich anwesend sein. Eine Übertragung des Stimmrechtes ist möglich. Bei allen Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandes.

  2. Für die gemeinsam eingetragenen Rechte im Grundbuch 1165 (Wildentierbach) nimmt der Vorstand das Stimmrecht wahr.

  3. Das Stimmrecht der Stadt Niederstetten, hervorgegangen aus der früher selbstständigen Ortschaft Wermutshausen, nimmt der Ortsvorsteher von Wermutshausen war.

  4. Die Hohenweilergemeinde wird durch einen Vorstand, bestehend aus folgenden Personen, geführt:

  • Vorstand, aus den Besitzrechteinhabern Wermutshausen gestellt

  • Rechner, aus Wermutshausen gestellt

  • Stv. Vorstand, aus Dunzendorf gestellt

  • Stv. Vorstand, aus Wildentierbach gestellt

Der Vorstand wird auf unbestimmte Zeit von der Teilnehmerversammlung gewählt.

Die Teilnehmerversammlung hat das Recht zur Abberufung des gesamten Vorstandes oder auch zur Abberufung einzelner Mitglieder.

  1. Die Versammlung bestimmt ebenfalls drei Kassenprüfer, jeweils einen aus Dunzendorf, Wermutshausen und Wildentierbach. Diese prüfen die Kasse und geben darüber in der Teilnehmerversammlung eine Stellungnahme ab.

  2. Der Vorstand führt die Hohenweilergemeinde. Insbesondere ist er für die Verpachtung des Gemeindebesitzes, die Bewirtschaftung des Waldes, die Geschäftsführung und die Verwaltung der Konten verantwortlich.

  3. Der Vorstand vertritt die Hohenweilergemeinde nach außen.

  4. Dem Vorstand wird für seine Arbeit eine Vergütung (Stundensatz 10 €) zugesprochen.

  5. Für anfallende Arbeiten im Gemeindebesitz (Wald, Wege etc.) werden Arbeitsstunden analog zu den Fronstundensätzen der Stadt Niederstetten vergütet.

 

Die Hohenweilergemeinde ist auf der Homepage von Wermutshausen (www.wermutshausen.com ) vertreten und wird dort und im Amtsblatt Niederstetten über das Gemeindegeschehen informieren.

Diese Satzung tritt am 15.04.2013 in Kraft.

 

Dunzendorf, den 15.04.2013

Karl Heil, Vorstand

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