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Hauptbereich

Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben

Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.

Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.

Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.

Verfahrensablauf

Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.

Fristen

Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester

Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.

Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Kosten

Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

  • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
  • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
  • § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

Freigabevermerk

16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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